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Pass und Visa
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Einreisebestimmungen für Argentinien
Bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen können Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich und der Schweiz als Touristen ohne vorherige Einholung eines Visums nach Argentinien einreisen.
Der bei Einreise vorzulegende Reisepass muss zu diesem Zeitpunkt noch mindestens 3 Monate lang gültig sein. Der Personalausweis wird in Argentinien nicht als einreisefähiges Dokument anerkannt. Der Kinderausweis wird anerkannt.
Für minderjährige Kinder, die nur mit einem Erziehungsberechtigten reisen, muss dieser eine entsprechende Genehmigung mit sich führen. Für diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind, muss ebenfalls eine Bescheinigung mitgeführt werden. Für alle Fälle ist das Dokument ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt.
Im Flugzeug oder spätestens unmittelbar bei der Einreise wird jedem Reisegast eine Einreisekarte und eine Ausreisekarte ausgehändigt. Die Einreisekarte wird im Moment der Einreise abgegeben. Die Ausreisekarte behält man bis zur Ausreise.
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Muster Einreisekarte
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Muster Ausreisekarte
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*Angaben ohne Gewähr
Bei Verlust des Reisepasses wendet man sich an die jeweilige Botschaft:
Bundesrepublik Deutschland (Embajada de la Républica Federal de Alemania)
Villanueva 1055, Buenos Aires, Tel: (011) 47 78 25 00
Schweiz (Embajada de Suiza)
Avenida Santa Fe 846, piso 10° (10. Stock), Buenos Aires
Tel.: (011) 31 16 49 8
Österreich (Embajada de Austria)
Calle French 3671, Buenos Aires
Tel.: (011) 80 2719 5
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